Ihr Fachanwalt im Familienrecht

Wir begleiten Sie als Anwalt in Bottrop umsichtig und kompetent durch sämtliche familienrechtliche Angelegenheiten. Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen bei Trennung, Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht, in vertraglichen Angelegenheiten sowie in Unterhaltsfragen zur Verfügung.

 

Familienrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie, die weit in den privaten Bereich der Betroffenen vordringt. Lassen Sie sich in Ihrer Familienrechtssache vom spezialisierten Anwalt umfassend beraten und durch einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht vertreten. Vereinbaren Sie jetzt einen ersten Besprechungstermin bei Ihrem Anwalt in Bottrop.

Das Familienrecht

Es geht um den rechtlichen Rahmen für die rechtlichen Beziehungen in Familien. Wesentliche Vorschriften finden sich im 4. Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in den §§ 1297-1921 BGB. Zuständig sind in familienrechtlichen Streitigkeiten die Familiengerichte. Vor dem Familiengericht müssen Sie sich teilweise durch einen Anwalt in Bottrop vertreten lassen. Das ist beispielsweise bei Scheidung und Scheidungsfolgesachen sowie in güterrechtlichen Angelegenheiten der Fall. In den höheren Instanzen des Familiengerichts beim Oberlandesgericht und beim Bundesgerichtshof (BGH) besteht der Anwaltszwang fast ausnahmslos. Familienrecht ist sehr praxisrelevant, weil jeder Mensch sich in irgendeiner Form in einem familienrechtlichen Umfeld bewegt. Es geht hier nicht nur um Ehepartner, sondern auch um Eltern und Kindern mit ihren Beziehungen zueinander. Ihr Rechtsanwalt in Bottrop macht zum Beispiel einen Unterhaltsanspruch für Sie geltend.

Eheverträge und Güterstandsvereinbarungen

Der Gesetzgeber gibt für die Rechtsbeziehungen zwischen Eheleuten standardisierte rechtliche Regelungen vor. Ehegatten können in vielen Fällen von diesen rechtlichen Vorgaben abweichen. Sie können zum Beispiel zusammen mit Ihrem Anwalt festlegen, welchen Güterstand Sie in der Ehe festlegen möchten. Im Güterrecht wird geregelt, wie Vermögensgegenstände den Eheleuten in der Ehe zuzurechnen sind und wie Zuwächse während der Ehezeit behandelt werden sollen. Diese Fragen werden vor allem relevant, wenn sich die Beteiligten trennen und scheiden lassen. Der Gesetzgeber sieht als Regelfall den Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor. Hier kommt es bei einer Scheidung zu einem Zugewinnausgleich zwischen den Eheleuten. Abweichend von dieser gesetzlichen Regelung können die Eheleute in einem Ehevertrag unter anderem Gütertrennung vereinbaren. Auch andere Regelungen lassen sich in Eheverträgen treffen. Beispielsweise können Unterhaltsfragen für den Fall einer Trennung/Scheidung bestimmt werden, und der Zugewinnausgleich kann ausgeschlossen werden. Viele Eheverträge müsse notariell beurkundet werden. Das gilt insbesondere, wenn Vereinbarungen zum Güterrecht oder zum Zugewinnausgleich geschlossen werden. Wir berraten Sie als Rechtsanwalt in Bottrop.

Trennung und Scheidung

  • Wenn sich Ehepartner trennen, werden viele Fragen relevant, die während der intakten Ehe als selbstverständlich angenommen worden sind. Es geht jetzt um Streitpunkte wie Trennungsunterhalt, Umgangsrecht sowie die Aufteilung von Hausrat und Wohnimmobilien. Regelmäßig muss dem Scheidungsantrag ein Trennungsjahr vorausgehen. Dieses muss in bestimmter Weise gestaltet werden, damit es als Voraussetzung für die Scheidung anerkannt wird. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Sorgerecht für Kinder können zu Diskussionen zwischen den Eheleuten führen. Hier sind komplexe Rechtsprobleme und praktische Fragen zu klären rund um Trennung, Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt. Erster Ansprechpartner in dieser Situation ist der Fachanwalt für Familienrecht. Ein Rechtsanwalt darf den Fachanwaltstitel tragen, weil er besondere Kompetenzen und Erfahrungen im Familienrecht nachgewiesen hat. Es stehen Ihnen in unserer Anwaltskanzlei die Rechtsanwälte Christoph Badde und Irfan Dudu als familienrechtliche Fachanwälte zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Badde ist Notar.

Umgang und Sorgerecht

Wir beschäftigen uns als Rechtsanwalt in Bottrop auch mit den möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen, die im Umfeld von Trennung und Scheidung zum Umgangsrecht und Sorgerecht entstehen. Eltern haben gleichermaßen das Recht und die Pflicht zum Umgang mit ihren Kindern. Wir machen als Anwalt bei Scheidung häufig die Erfahrung, dass diese Fragen zwischen den Beteiligten nicht immer konfliktfrei geklärt werden können. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht und der regelmäßige Umgang mit den Kindern können streitig werden. Hier gilt es mit Blick auf das Kindeswohl die jeweiligen Verhältnisse zwischen den Beteiligten zu klären und zu regeln. Als Fachanwalt für Familienrecht begleiten wir Sie sehr umsichtig und einfühlsam durch diese schwierige Thematik.

Unterhaltsfragen

In intakten familienrechtlichen Beziehungen wie in einer Ehe werden Unterhaltsfragen seltener relevant. Die Beteiligten tragen jeweils zum Familienunterhalt in verschiedenen Formen bei. Bei Trennung und Scheidung sowie manchmal zwischen erwachsenen Kindern und ihren Eltern ändert sich die Situation. Es geht jetzt um Barunterhalt, den ein wirtschaftlich Stärkerer unter den Familienmitgliedern im wirtschaftlich schwächeren leisten muss. Die Unterhaltsverpflichtung ist regelmäßig eine existenzielle Frage für alle Beteiligten. Hier ist vor allem relevant, in welcher Höhe der Unterhaltsverpflichtete Unterhalt zahlen kann und muss. In manchen Fällen reicht das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten nicht aus, um allen Unterhaltsverpflichtungen gerecht zu werden. Dann hat der Kindesunterhalt immer Priorität. Lassen Sie sich in Unterhaltsfragen grundsätzlich von einem erfahrenen Anwalt im Familienrecht beraten und gegebenenfalls vertreten. Die Berechnungen beim Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt können komplex sein. Häufig muss es in einem ersten Schritt darum gehen, die wirtschaftlichen Verhältnisse aller Beteiligten zu klären. Dabei kann es zum Beispiel notwendig sein, Auskunft von einem Beteiligten zu erlangen. Ihr Fachanwalt im Familienrecht ist gefragt, um Ihre Unterhaltsansprüche geltend zu machen oder gegebenenfalls auch nicht berechtigte Ansprüche abzuwehren. Sprechen Sie Ihren Anwalt in Bottrop jetzt an.

Kindesunterhalt

Die Unterhaltsverpflichtung für Kinder nimmt der Gesetzgeber sehr ernst. Er würdigt deshalb Verstöße gegen die Unterhaltsverpflichtung in diesem Bereich strafrechtlich. Auch muss sich der Unterhaltsverpflichtete beim Kindesunterhalt mit einem im Vergleich gering angesetzten Selbstbehalt begnügen. Er muss alles tun, um seinen Unterhaltsverpflichtungen für die Kinder nachzukommen. Für die Berechnung und Festlegung der monatlichen Unterhaltsbeträge ist regelmäßig die Düsseldorfer Tabelle Grundlage. Sie ist kein Gesetz, sondern eine gemeinschaftliche Festlegung der Familienrechtssenate bei den Oberlandesgerichten. Grundsätzlich wird Unterhalt individuell berechnet. Die Empfehlungen der Düsseldorfer Tabelle werden allgemein den Ansprüchen beim Unterhalt für Kinder zugrunde gelegt. Hier gibt es verschiedene Festlegungen, die das Alter der Kinder und auch die Anzahl der unterhaltsberechtigten Abkömmlinge berücksichtigen. Als Fachanwalt im Familienrecht beraten wir Sie umfassend zum Thema Kindesunterhalt. Dabei kann es auch um die Frage gehen, wann Sie einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss gegen das Jugendamt geltend machen können. Dabei unterstützt sie Ihr Anwalt in Bottrop.

Ehegattenunterhalt

Beim Unterhalt für Ehegatten gelten für die Zeit der Trennung und für die Zeit der Scheidung unterschiedliche Voraussetzungen. Verdient ein Ehegatte weniger als der andere, kann der wirtschaftlich schwächere Ehepartner Trennungsunterhalt verlangen. Vom Grundsatz her stehen jedem Ehepartner 50 % vom Gesamteinkommen der Eheleute zu. Wer erwerbstätig ist, behält ein Siebtel des Einkommens für sich. Deshalb kommt es für die Berechnung beim Ehegattenunterhalt darauf an, ob einer der Ehepartner nicht erwerbstätig ist oder ob beide eine Erwerbstätigkeit ausüben. Hat einer der Ehepartner kein eigenes Einkommen, hat er einen Anspruch auf drei Siebtel des bereinigten Nettoeinkommens seines Ehepartners. Sind dagegen beide erwerbstätig, besteht ein Anspruch auf drei Siebtel des Differenzbetrages zwischen den bereinigten Nettoeinkommen. Geht es beim Ehegattenunterhalt grundsätzlich darum, dass zwischen den beiden Ehepartnern wirtschaftliche Unterschiede bestehen, ist das beim nachehelichen Ehegattenunterhalt anders. Wir haben als Rechtsanwalt in Bottrop und Fachanwalt für Familienrecht Details für Sie.

Besondere Voraussetzungen beim nachehelichen Unterhalt

Der Gesetzgeber nimmt als Regelfall an, dass nach der Scheidung beide Partner wirtschaftlich für sich selbst sorgen müssen. Deshalb ist Unterhalt nach der Scheidung ein Ausnahmefall, der an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird. Beispielsweise kann eine Unterhaltsverpflichtung bestehen, wenn ein Ehepartner aufgrund von Krankheit oder Alter nicht erwerbstätig sein kann, wenn er für Kinder in bestimmten Altersgruppen sorgen muss oder sich in einer Ausbildung befindet. Ihr Fachanwalt im Familienrecht unterstützt Sie bei der Berechnung von Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt. Ihr Rechtsanwalt in Bottrop macht etwaige Unterhaltsansprüche für Sie gerichtlich und außergerichtlich gelten.

Weitere familienrechtliche Themen

Als Ihr Anwalt in Bottrop begleiten wir Sie in Vaterschaftsangelegenheiten. Hier machen wir die Ansprüche von Vätern rund um Umgangs- und Sorgerecht geltend. Familienrechtliche Angelegenheiten weisen Bezüge zu anderen Rechtsgebieten wie zum Erbrecht auf. Wir sind nicht nur als Anwalt für Scheidung zuständig, sondern begleiten Sie als Rechtsanwalt in Bottrop auch bei erbrechtlichen Gestaltungen. Die Vereinbarung einer Gütertrennung hat beispielsweise erbrechtliche Folgen. Lassen Sie von uns umfassend beraten, bevor Sie sie sich für eine güterrechtliche Regelung und eine Veränderung der Zugewinngemeinschaft entscheiden. Was die Kosten im Familienrecht angeht, so halten wir als Anwalt in Bottrop diese jederzeit transparent für Sie. Wir unterstützen Sie als Ihr Rechtsanwalt in Bottrop dabei, gegebenenfalls Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte in unserer Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt und Notar Christoph Badde ist schwerpunktmäßig insbesondere in diesen Bereichen für Sie tätig:

  • Immobilienkauf

  • Nachlassangelegenheiten

  • Ehevertrag

  • Adoption

  • Vollmacht

  • Patientenverfügung

  • Vereinsregistersachen

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

Sie können bei Ihrem Rechtsanwalt in Bottrop kurzfristig Termin vereinbaren. Wir wissen als Fachanwalt für Familienrecht, wie dringlich und belastend Rechtsstreitigkeiten im familienrechtlichen Umfeld sein können. Kommen Sie frühzeitig zu uns, damit wir gemeinsam mit Ihnen familienrechtliche Probleme zeitnah lösen können. Vertrauen Sie uns Ihren Unterhaltsanspruch und andere Rechtsfragen an. Wir sind Ihr Anwalt in Bottrop.