Ihr Notar in Bottrop für die Grundschulbestellung

Mit einer Grundschuld sichern Sie Ihre Immobilienfinanzierung ab. Herr Christoph Badde steht Ihnen als Notar in Bottrop für eine Beratung und alle erforderlichen Urkundenprozesse bei der Grundschuldbestellung zur Verfügung. Vertrauen Sie seiner langjährigen Erfahrung.

 

Herr Notar Christoph Badde freut sich auf Ihren Besuch an der historischen Luggesmühle.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, wenn Sie eine Grundschuld eintragen lassen möchten. 

Was ist eine Grundschuld?

Die Grundschuld ermöglicht es als dingliches Recht, aus einem Grundstück oder grundstücksgleichen Recht, die Zahlung eines geschuldeten Geldbetrags einzufordern. Juristen sprechen im Kontext der Grundschuld von einem Grundpfandrecht. Geregelt ist die Grundschuld in den §§ 1191 ff. BGB. Dingliche Rechte wie die Grundschuld werden ins Grundbuch eingetragen. Sie wirken gegenüber jedermann und verleihen einer bestimmten Person Rechte an einer Sache, wie einem Grundstück. In der rechtlichen Praxis spielen dingliche Rechte wie Grundstückeigentum, aber auch die Grundschuldbestellung zur Absicherung einer Verbindlichkeit, eine große Rolle. Hauskäufer müssen sich in der Regel mit einem Grundschuldeintrag auseinandersetzen, sofern der Hauskauf durch Dritte finanziert wird. 

Wann benötigen Sie eine Grundschuldbestellung? 

Sie möchten einen Immobilienkauf durch ein Kreditinstitut finanzieren lassen? Ohne entsprechende Absicherung werden Sie keinen Kredit erhalten. Hier ist die Grundschuldbestellung ein geeignetes Instrument, um den Interessen der Gläubigerabsicherung zu dienen. Auch für Sie hat es Vorteile, wenn der Immobilienkredit direkt über das Grundstück selbst gesichert wird. Im Vergleich mit anderen dinglichen Sicherungsinstrumenten hat der Grundschuldeintrag bestimmte Vorzüge. Diese wird Ihnen im Folgenden im Vergleich mit der Hypothek vorgestellt.

Vergleich Grundschuldeintrag und Hypothek

Während in früheren Zeiten häufig die Hypothek zur Sicherung von Hauskäufen eingesetzt wurde, ist die Grundschuldeintragung heute beliebter. Im Vergleich erweist sich die Grundschuldbestellung als flexibler im Vergleich mit Hypotheken. Hypotheken sind vom Kreditbetrag abhängig. Sie erlischt automatisch, wenn der Kredit getilgt ist. 

 

Grundschulden werden dagegen mit einem eigenen Wert ins Grundbuch eingetragen. Sie werden mit Tilgung des Kreditbetrages zunächst zu einer Eigentümergrundschuld, um dann mit Zustimmung des Gläubigers in einer Löschungsbewilligung in einem gesonderten Verfahren mit einem Notar gelöscht zu werden. Einen Grundschuldeintrag können Sie nach Abzahlung eines Kredites zur Besicherung weiterer Verbindlichkeiten nutzen. Lassen Sie beim Notar eine Grundschuld eintragen, steht Ihnen ein kreditbetragsunabhängiges Sicherungsinstrument zur Verfügung. Es sichert nicht nur den Hauskauf ab, sondern vielleicht auch eine spätere Modernisierung. 

Die Grundschuldbestellung beim Notar

Die Beurkundung einer Grundschuld ist zwingend notwendig, um das Grundpfandrecht im Grundbuch zur Eintragung zu bringen und es wirksam werden zu lassen. Deshalb benötigen Sie zur Grundschuldeintragung einen Notar. Eine Grundschuldbestellung kann vom Ablauf her in bestimmte Schritte aufgeteilt werden:

 

An der Grundschuldbestellung wirken bei einem Hauskauf Sie als Kreditnehmer sowie zukünftiger Eigentümer der Immobilie, das finanzierende Kreditinstitut und der Notar mit. Bei einem Immobilienkauf ist zunächst nach der Kaufvertragsunterzeichnung die Auflassungsvormerkung von hoher Bedeutung. Sie bietet Ihnen als Käufer den Schutz vor weiteren Belastungen, die nach Eintragung der Vormerkung ins Grundbuch eingetragen werden.

 

Damit der Notar die Grundschuld eintragen lassen kann, benötigt er bestimmte Unterlagen. Diese erhält er von der finanzierenden Bank. Kreditinstitute stellen dabei bevorzugt eigene Grundbestellungsformulare zur Verfügung, die von uns beurkundet werden. Jetzt wird beim Notar für die Grundschuld ein Beurkundungstermin notwendig. Idealerweise wird der Termin mit dem Termin für die Kaufvertragsbeurkundung verbunden. Als Notar beurkundet Herr Christoph Badde die Grundschuldbestellung und legt das beurkundete Dokument beim zuständigen Grundbuchamt vor.

 

Schließlich erhält das Kreditinstitut eine Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde sowie den Grundbuchauszug nach erfolgter Grundschuldeintragung.

 

Was die Grundschuldbestellung und die Dauer des Eintragungsverfahrens angeht: Rechnen Sie großzügig mit etwa 4-6 Wochen. Denken Sie daran, dass das Kreditinstitut die Kreditsumme erst auskehren wird, wenn die Grundschuldbestellung abgeschlossen ist. Hier können Verzugszinsen drohen, wenn Sie dem Käufer den Kaufpreis nicht rechtzeitig zahlen können. Beginnen Sie deshalb rechtzeitig mit der Planung aller Verfahrensschritte. Gern stehen Herr Notar Christoph Badde und sein Team Ihnen hier auch bei der Terminvereinbarung im Vorfeld für Fragen zur Verfügung.

Grundschuldeintragung und Kosten

Die Grundschuldbestellung ist mit Kosten verbunden, da die Eintragung der Grundschuld über einen Notar erfolgen muss und auch die Grundbucheintragung selbst beim Grundbuchamt kostenpflichtig ist. Notarkosten und Gebühren bilden die Gesamtsumme. Basis für die Kosten, die der Notar bei der Grundschuld erhebt, ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Abhängig sind die Kosten von der Höhe der Grundschuld. Wenn Sie mit 0,5-0,6 % der Grundschuld rechnen, erhalten Sie einen groben Schätzwert für die Gesamtkosten der Grundschuldbestellung. Gern beantworten wir weitere Fragen zu den Kosten und machen diese für Sie jederzeit transparent.

 

Müssen Sie als Immobilienkäufer die Kosten für die Grundschuldbestellung tragen? Diese Kosten gelten als Kaufnebenkosten und werden von Ihnen als Darlehensnehmer/Grundstückskäufer getragen.

 

Bedenken Sie, dass auch die Löschung einer Grundschuld Kosten verursacht. Es kann sinnvoll sein, die Eigentümergrundschuld nach Zahlung des Kredites für die Immobilie zunächst im Grundbuch stehenzulassen, falls sie noch einmal zur Besicherung gebraucht wird. Herr Notar Christoph Badde berät Sie gern. 

Vereinbaren Sie rechtzeitig Ihren Termin für die Beurkundung des Immobilienkaufvertrages und der Grundschuldbestellung. Herrn Notar Christoph Baddes freundliches Team steht Ihnen gern telefonisch oder per E-Mail für eine zeitnahe Terminvereinbarung zur Verfügung. Gern können Sie Herrn Notar Christoph Badde und seinem Team auch über das Kontaktformular auf der Website vorbereitende Fragen stellen und den ersten Kontakt aufnehmen. Sie erwartet eine angenehme, professionelle und diskrete Kanzleiatmosphäre im Herzen von Bottrop.