Ihr Notar für Immobilienkauf

Wir begleiten Sie beim Immobilienkauf als Notar durch alle notwendigen Beurkundungs- und Eintragungsprozesse. Ob Kaufvertrag für eine Wohnung oder Kaufvertrag für ein Haus, als Notar sind wir Ihr erster Ansprechpartner für die notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf.

Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Beurkundungsprozessen mit Immobilienkäufen verbunden. Ebenso spielt das Grundbuch hierbei eine Schlüsselrolle. Ohne die jeweils vorgesehenen Eintragungen erlangen Übertragungen von Immobilien keine rechtliche Wirksamkeit. Deshalb ist beim Grundbucheintrag ein Notar ebenso unverzichtbar wie bei der vorhergehenden Beurkundung des Kaufvertrages. Ihr erfahrener Notar für den Hauskauf in Bottrop ist ganz in Ihrer Nähe. Er begleitet Sie kompetent durch das Immobiliengeschäft.

Bei Ihnen steht ein Kaufvertrag für eine Immobilie an? Vereinbaren Sie jetzt Ihren Notartermin für den Hauskauf bei uns in der Kanzlei in Bottrop.

Immobilienkauf? Der Notar ist dabei

Ein Kaufvertrag über den Kauf/Verkauf einer Immobilie bedarf der Beurkundung. Der Gesetzgeber betrachtet Immobiliengeschäfte als komplexe rechtliche Konstrukte. Dabei spielt auch eine Rolle, dass es regelmäßig um hohe Geldbeträge geht, wenn Immobilien den Eigentümer wechseln. Vor diesem Hintergrund wird für Immobiliengeschäfte die strengste Form der Urkunde vorgesehen: die notarielle Beurkundung. Diese erfolgt faktisch durch die Unterschrift des Notars auf der Kaufvertragsurkunde. Ohne Notar ist der Hauskauf nicht möglich. Weiterhin hat bei Grundstücksübertragungen auch das Grundbuch eine wichtige Funktion. Auch hier wird der Notar tätig.

Grundbuch und Notar

Das Grundbuchamt führt das Grundbuch als öffentliches Register. In Grundbüchern werden die Eigentumsverhältnisse zu Grundstücken erfasst. Hier geht es nicht nur um die Eigentumsstellung einer Immobilie. Das Grundbuch nimmt auch bestimmte Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden auf.

Es gilt der Grundsatz: Eigentümer ist, wer als solcher im Grundbuch geführt wird. Diese Wirkung eines Grundbucheintrages spielt insbesondere eine Rolle, wenn sich bei einem Immobilienkauf die Frage eines gutgläubigen Erwerbs stellt. Man darf auf die Eintragungen im Grundbuch vertrauen. Wenn Sie von einem im Grundbuch erfassten Eigentümer eine Immobilie erwerben, müssen Sie nicht vermuten, dass am Ende jemand anders Eigentümer ist. Die Aussagekraft des Grundbuchs bildet deshalb gerade auch in der Vorbereitung eines Immobiliengeschäfts eine wichtige Grundlage.

Bei einem Immobilienkauf wird die Sicherungsfunktion des Grundbuchs besonders deutlich: Die Beurkundungs- und Eintragungsprozesse nehmen etwas Zeit in Anspruch. Währenddessen zahlt der Käufer bereits den Kaufpreis im Vertrauen darauf, dass am Ende die Grundstücksübertragung vollständig erfolgt. Hier wird der Notar häufig eine Vormerkung im Grundbuch eintragen lassen. Die Auflassungsvormerkung sichert dem Käufer die Eigentumsübertragung zu. Beim Grundbucheintrag durch den Notar geht es deshalb nicht immer nur um die Eintragung der Eigentümerstellung.

Notar: Kosten beim Hauskauf 

Es entstehen für den Notar beim Immobilienkauf Kosten. Ihre Höhe ist unter anderem abhängig von der Kaufsumme für die Immobilie. Die Notarkosten spalten sich auf in die Beurkundungskosten und mit dem Notarauftrag verbundene Grundbuchkosten. Grob überschlagen belaufen sich die Kosten für die Notarleistungen, einschließlich Grundbucheintragungen bei einem Immobilienkauf, auf etwa 1,5 % der Kaufsumme.

Dabei kommt es darauf an, welche Notarkosten im Einzelnen in Anspruch genommen werden. In Prozent ausgedrückt schwanken die Kosten zwischen 1,2 % und 1,9 % des Kaufpreises. Bei manchen Grundstücksgeschäften müssen zunächst bestimmte Eintragungen im Grundbuch gelöscht werden, bevor neue Eintragungen hinzukommen. Hier entstehen für die Löschung zusätzliche Kosten beim Notar. So können unterschiedliche Prozentsätze für die Notarkosten am Kaufpreis zustande kommen.

Regelmäßig trägt die Notarkosten beim Hauskauf der Käufer. Die Parteien können anderes vereinbaren. Bei noch vorzunehmenden Löschungen im Grundbuch durch den Verkäufer übernimmt dieser die Notarkosten für die Löschung.

Die Notargebühren für den Immobilienkauf berechnen sich deutschlandweit einheitlich nach den Vorschriften im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Ablauf eines Notartermins beim Immobilienkauf

In aller Regel haben sich die Parteien vor dem Notarbesuch auf den Inhalt eines Kaufvertrages geeinigt. Dann steht der Notartermin an. Sie dürfen sich zum Termin von nicht verantwortlichen Personen wie Familienmitgliedern, Freunden, Maklern oder Finanzgebern begleiten lassen.

Der Notar belehrt die Vertragsparteien über ihre Rechte und Pflichten. Jede Vertragspartei erhält eine Vertragsausfertigung in schriftlicher Form. Dann verliest der Notar den Vertragstext laut. Dieser Schritt ist besonders wichtig, damit die Parteien nochmals die Gelegenheit haben, den Inhalt des Vertrags nachzuvollziehen. Vor dem Verlesen ist der gesamte Inhalt des Kaufvertrages in die Urkunde integriert. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Vertragsparteien die Richtigkeit des Vertragsinhalts. Der Notar beurkundet den Vertragstext mit seiner Unterschrift.

Im Notartermin kann es noch zu Änderungen am Vertragstext kommen, die vor der Unterschrift in den Vertrag eingearbeitet werden.

Vorgänge nach dem Notartermin

Die Unterzeichnung des Immobilienkaufvertrages ist bindend. Der Notar versendet im Anschluss an den Notartermin per Post die fertige und endgültige Ausfertigung des Kaufvertrages. Normalerweise sind in Immobilienkaufverträgen keine vertraglichen Rücktrittsrechte vorgesehen. Es existiert auch kein gesetzliches Widerrufsrecht. Verkäufer und Käufer vollziehen nach dem Notartermin den Immobilienkauf. Die Immobilie ist an den Käufer zu übergeben, der Käufer zahlt den Kaufpreis. Was sich zunächst einfach anhört, ist bei Immobiliengeschäften eine "Zug-um-Zug-Abwicklung".

Der Notar hat im Nachgang zum Beurkundungstermin weitere Aufgaben. In der Regel wird er eine Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch eintragen lassen. Er versendet eine notarielle Kopie des Kaufvertrages an das Finanzamt. Dieses berechnet auf dessen Grundlage die anfallende Grunderwerbsteuer.

Ebenso bereitet der Notar sämtliche Eintragungen für das Grundbuch vor, die die endgültige Eintragung des Käufers im Grundbuch bestätigen. Zu einer Schlüsselübergabe für die verkaufte Immobilie kommt es idealerweise erst, wenn der Kaufpreis vertragsgemäß gezahlt wurde. Während bis zur Eintragung einer Auflassungsvormerkung meist nur wenige Wochen vergehen, kann die endgültige Umschreibung der Immobilie auf den neuen Eigentümer beim Grundbuchamt Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.

Ihren Notar für den Immobilienkauf in Bottrop finden Sie in der Kanzlei Badde & Partner. Freuen Sie sich auf eine angenehme und professionelle Kanzleiatmosphäre. Die Kanzlei vereint verschiedene Rechtsanwälte, Fachanwälte und den Notar unter einem Dach. Sie erreichen unser freundliches Kanzleiteam telefonisch und per E-Mail. Vereinbaren Sie noch heute Ihren Notartermin für den Immobilienkauf.

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